Rechtsprechung
   OLG München, 13.10.2004 - 7 U 3722/04   

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https://dejure.org/2004,4876
OLG München, 13.10.2004 - 7 U 3722/04 (https://dejure.org/2004,4876)
OLG München, Entscheidung vom 13.10.2004 - 7 U 3722/04 (https://dejure.org/2004,4876)
OLG München, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 7 U 3722/04 (https://dejure.org/2004,4876)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 138; ; ZPO § 1031; ; ZPO § 1031 Abs. 5; ; ZPO § 1032 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138; ZPO § 1031 Abs. 5; ZPO § 1032 Abs. 1
    Zur Behandlung eines Prozessfinanzierungsvertrages im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag als wirtschaftliche Einheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 832
  • MDR 2005, 771
  • NZG 2005, 895 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1970 - VII ZR 68/68

    Schiedsabrede; Wirksamkeit eines Vertrags

    Auszug aus OLG München, 13.10.2004 - 7 U 3722/04
    Dies führt dazu, dass eine Schiedsklausel im allgemeinen weit auszulegen ist (siehe dazu BGH NJW 2004, 2898, 2899; BGHZ 53, 315, 322 f; OLG München, NJW-RR 1991, 602, 603; Zöller-Geimer, 25. Aufl., RdNr. 68 zu § 29 ZPO).

    Ein solches Ergebnis kann von verständigen Parteien, die mit dem Abschluss eines Schiedsvertrags in der Regel gerade eine beschleunigte Entscheidung erstreben, nicht erwünscht sein (vgl. BGHZ 53, 315, 323).

  • OLG München, 08.02.1991 - 23 U 5723/90

    Wie weit reicht eine Schiedsabrede?

    Auszug aus OLG München, 13.10.2004 - 7 U 3722/04
    Dies führt dazu, dass eine Schiedsklausel im allgemeinen weit auszulegen ist (siehe dazu BGH NJW 2004, 2898, 2899; BGHZ 53, 315, 322 f; OLG München, NJW-RR 1991, 602, 603; Zöller-Geimer, 25. Aufl., RdNr. 68 zu § 29 ZPO).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 65/03

    Geltungsbereich einer Schiedsvereinbarung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH

    Auszug aus OLG München, 13.10.2004 - 7 U 3722/04
    Dies führt dazu, dass eine Schiedsklausel im allgemeinen weit auszulegen ist (siehe dazu BGH NJW 2004, 2898, 2899; BGHZ 53, 315, 322 f; OLG München, NJW-RR 1991, 602, 603; Zöller-Geimer, 25. Aufl., RdNr. 68 zu § 29 ZPO).
  • OLG München, 31.03.2015 - 15 U 2227/14

    Zulässige Beteiligung des Rechtsanwalts am Prozessfinanzierer

    In der Literatur wurden Zweifel an der Wirksamkeit von einer 50%igen Beteiligungsquote geäußert (Bruns, JZ 2000, 232, 236), andere Stimmen halten aber auch höhere Erfolgsquoten für denkbar (Grunewald, AnwBl. 2007, 472, allerdings zum Erfolgshonorar des Rechtsanwalts); das OLG München hielt eine Beteiligung von 67% für bedenklich (NJW 2005, 832/833).
  • LG Stuttgart, 10.01.2024 - 49 O 30/23

    Auslegung und Reichweite einer Schiedsabrede im Unternehmenskaufvertrag

    Bei mehreren selbstständigen Vertragsverhältnissen ist allerdings für jedes gesondert zu prüfen, ob eine Schiedsvereinbarung besteht, auch wenn die Verträge rechtlich und wirtschaftlich miteinander zusammenhängen (OLG München, Urt. vom 13.10.2004, 7 U 3722/04, NJW 2005, 832, 833; Zöller/Geimer, ZPO, 34. Aufl., § 1029 Rn. 81).

    Die Reichweite einer zu einem Vertrag geschlossenen Schiedsabrede kann sich angesichts der sonst infolge einer Aufspaltung des Rechtswegs drohenden Verzögerung auf Streitigkeiten aus einem anderen Vertrag erstrecken, wenn die Parteien die Verträge als wirtschaftliche Einheit bezeichnet haben (OLG München, Urteil vom 13.10.2004, 7 U 3722/04, NJW 2005, 832, 833; Saenger, in: Saenger, ZPO, 9. Aufl., § 1029 Rn. 15).

    Auch findet sich im Vertrag über das CNC-Bearbeitungszentrum keinerlei ausdrückliche Bezugnahme auf den die Schiedsabrede enthaltenden Unternehmenskaufvertrag (anders z.B. im Fall OLG München, NJW 2005, 832 ff.).

  • AG Brandenburg, 29.03.2007 - 34 C 174/06

    Wohnraummiete: Beweislast des Vermieters bei Mieterhöhungsbegehren über dem

    Die nähere Einordnung des Mietobjektes innerhalb der Spanne ist (noch) nicht erforderlich; diesbezügliche Angaben sind jedoch für die spätere Zustimmungsklage - wie nunmehr hier - unerlässlich ( BGH, NJW 2005, Seiten 2074 f. = WuM 2005, Seiten 394 ff. = MDR 2005, Seiten 771f.; LG Dortmund, WuM 2005, Seiten 723 ff. = NZM 2006, Seiten 134 ff.; AG Dortmund, NZM 2005, Seiten 258 ff. ).
  • OLG Köln, 23.09.2010 - 19 SchH 15/10

    Auslegung einer Schiedsklausel in einem Praxiskaufvertrag

    Schiedsvereinbarungen sind nach ihrem Sinn und Zweck grundsätzlich weit auszulegen (vgl. OLG München NJW 2005, 832; Lachmann a.a.O. Rn. 472; Geimer a.a.O. Rn. 77 f.).
  • OLG München, 26.01.2016 - 34 SchH 13/15

    Übergang eines Vertragsverhältnisses einschließlich Schiedsvereinbarung vom

    Zudem sind Schiedsvereinbarungen, die - wie hier - Streitigkeiten aus einem Vertrag allgemein dem Schiedsgericht zuweisen, nach ihrem Sinn und Zweck und nach dem regelmäßigen Interesse der Parteien an einer umfassenden Streiterledigung vor einem einheitlichen Gericht grundsätzlich weit auszulegen (BGH NJW 2004, 2898/2899; WM 1971, 308/309; OLG München, 7 U 3722/04, NJW 2005, 832 f.; OLG Stuttgart vom 6.3.2001, 12 U 158/00, juris Rn. 29).
  • OLG Hamm, 05.08.2015 - 8 SchH 2/14

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung in einem Sozietätsvertrag

    Da für jedes einzelne Vertragsverhältnis gesondert zu prüfen ist, ob eine Schiedsvereinbarung bestehen soll (OLG München, NJW 2005, 832), liegt insoweit keine übereinstimmende Willenserklärung vor.
  • LG Hamburg, 17.07.2018 - 411 HKO 9/17
    In der Literatur wurden Zweifel an der Wirksamkeit von einer 50%igen Beteiligungsquote geäußert (Bruns, JZ 2000, 232, 236), andere Stimmen halten aber auch höhere Erfolgsquoten für denkbar (Grunewald, AnwBl. 2007, 472, allerdings zum Erfolgshonorar des Rechtsanwalts); das OLG München hielt eine Beteiligung von 67 % für bedenklich (NJW 2005, 832/833) (vgl. OLG München, Urteil vom 31.3.2015 - 15 U 2227/14, Rz. 42, das auf dieser Grundlage selbst eine vereinbarte Erfolgsquote zu Gunsten des Prozessfinanzierers von 50 % noch nicht für sittenwidrig gehalten hat; vgl. auch OLG München vom 04.12.2017, Az. 19 U 1807/17).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2018 - 10 Sch 2/18

    Kaufvertrag: Wirksamkeit einer Schiedsklausel

    Dies führt dazu, dass eine Schiedsklausel im Allgemeinen weit auszulegen ist, auch um eine in der Regel unerwünschte Aufspaltung des Rechtswegs zu vermeiden (vgl. BGHZ 53, 315; OLG München NJW 2005, 832; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 23. Aufl., § 1029 Rn. 35; Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 1029 Rn. 23 m.w.N.; Zöller/Geimer, ZPO, 33. Aufl., § 1029 ZPO Rn. 78).
  • OLG München, 30.08.2011 - 34 SchH 8/11

    Auslegung einer Schiedsvereinbarung

    Zwar ist auch dann, wenn mehrere selbstständige Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien bestehen, für jedes einzelne gesondert zu prüfen, ob die Schiedsvereinbarung insoweit bestehen soll, und zwar auch dann, wenn die Verträge rechtlich oder wirtschaftlich miteinander zusammenhängen (vgl. z. B. OLG München - 7. Zivilsenat - NJW 2005, 832; OLG Köln vom 23.9.2010, 19 SchH 15/10, bei juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03   

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https://dejure.org/2004,3854
OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03 (https://dejure.org/2004,3854)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.09.2004 - 15 W 456/03 (https://dejure.org/2004,3854)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. September 2004 - 15 W 456/03 (https://dejure.org/2004,3854)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 154 Abs. 2
    Formelle Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagenpositionen in der Kostenberechnung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer notariellen Kostenrechnung für Beurkundung der Gründung einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts; Einrede der Verjährung; Aufhebung einer Kostenberechnung; Anforderungen an Kostenrechnung; Reichweite des Zitiergebots; Erstreckung auf ...

  • Judicialis

    KostO § 154 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für eine gerichtliche Sachentscheidung auf eine Notariatskostenbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 45
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.12.2006 - V ZB 115/06

    Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagen in der Kostenberechnung

    Hierzu wird es in Rechtsprechung und Literatur teilweise für notwendig erachtet, dass nicht nur der jeweilige Paragraph der angewendeten Vorschrift der Kostenordnung angegeben wird, sondern auch deren maßgeblicher Absatz und eine Gliederungsnummer, soweit die Vorschrift in dieser Weise gegliedert ist und mehrere Gebührentatbestände enthält (OLG Köln JurBüro 1982, 1876, 1877; OLG Düsseldorf JurBüro 1983, 1244, 1245; OLG Zweibrücken MDR 1986, 1038; OLG Hamm MDR 1992, 716; JurBüro 1997, 100; OLG Brandenburg DNotZ 1997, 248, 249; OLG Düsseldorf RNotZ 2001, 174, 175; LG Hannover JurBüro 1995, 102 m. Anm. Mümmler; Schmidt, FGPrax 1996, 41; a.M. KG DNotZ 1974, 505, 506; OLG Düsseldorf JurBüro 1975, 810, 811; OLG Braunschweig MDR 1976, 411, 412; OLG Hamm FGPrax 2005, 45, 46; Delp, JurBüro 1976, 733, 734).

    Die Angabe des Absatzes oder Gliederungspunktes der Vorschrift ist entbehrlich (vgl. BayObLGZ 1990, 275, 278; KG FGPrax 1996, 157, 158 m. Anm. Schmidt; OLG Hamm, FGPrax 2005, 45, 46; Bengel/Tiedtke in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 16. Aufl., § 154 Rdn. 8).

  • OLG Hamm, 05.02.2007 - 15 W 161/06

    Anrechnung der Entwurfs- auf die Beurkundungsgebühr; Formelle Anforderungen an

    3 Z 22/80">BayObLGZ 1981, 348, 351; BayObLGR 2004, 183, 184; Senat JurBüro 1993, 308; NJW-RR 2000, 366; FGPrax 2005, 45; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 146, 149; OLG Zweibrücken DNotZ 1987, 188, 189; OLG Brandenburg DNotZ 1997, 248, 249; OLG Oldenburg NdsRpfl.
  • OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04

    Bewertung einer Belastungsvollmacht

    Nach der Rechtsprechung des Senats (JurBüro 1992, 343; JurBüro 1993, 308; zuletzt FGPrax 2005, 45) führt eine unzureichende Zitierweise bei den Auslagenpositionen dann nicht zur Unwirksamkeit der Kostenberechnung, wenn durch die verbale Umschreibung der angefallenen Aufwendungen oder nach den Gesamtumständen dem Informationsinteresse des Kostenschuldners in gleicher Weise Rechnung getragen wird.
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2006 - 10 W 33/06

    Zur Reichweite des Zitiergebots des § 154 Abs. 2 KostO

    Das Landgericht hat zu dieser Frage unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Hamm vom 02.09.2004 - 15 W 456/03 (JurBüro 2005, 152 ff) ausgeführt: Das Zitiergebot unterliege hinsichtlich der Auslagenvorschriften nicht derselben Strenge wie bei den Gebührenvorschriften, wenn sich der angewendete Auslagentatbestand unter Hinzuziehung der Teilangabe aus den Gesamtumständen ergebe.
  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 15 W 432/07

    Beurkundung auch des Innenverhältnisses bei einer Vorsorgevollmacht an einen

    Hinsichtlich der Auslagenvorschriften ist jedoch eine Zitierweise, die nicht sämtliche Untergliederungsziffern einer angewandten Auslagenvorschrift erfasst, unschädlich, wenn durch die verbale Umschreibung der angefallenen Aufwendungen oder nach den Gesamtumständen eindeutig entnommen werden kann, auf welchen Absatz oder Gliederungspunkt der jeweils mit ihrem Paragraphen benannten gesetzlichen Vorschrift die angesetzten Kosten beruhen (Vgl. BGH NJW-RR 2007, 784 = ZNotP 2007, 118, 119; Senat FGPrax 2005, 45, 46).
  • OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06

    Zivilrechtliche Entgeltvereinbarung im Falle der Umsatzsteuererhebung nach § 13b

    Hinsichtlich der Auslagenvorschriften ist jedoch eine Zitierweise, die nicht sämtliche Untergliederungsziffern einer angewendeten Auslagenvorschrift erfasst, unschädlich, wenn durch die verbale Umschreibung der angefallenen Aufwendungen oder nach den Gesamtumständen eindeutig entnommen werden kann, auf welchen Absatz oder Gliederungspunkt der jeweils mit ihrem Paragraphen benannten gesetzlichen Vorschrift die angesetzten Kosten beruhen (vgl. BGH, ZNotP 2007, 118, 119; Senat, FGPrax 2005, 45, 46).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.12.2004 - 3 U 160/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5277
OLG Celle, 01.12.2004 - 3 U 160/04 (https://dejure.org/2004,5277)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.12.2004 - 3 U 160/04 (https://dejure.org/2004,5277)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 3 U 160/04 (https://dejure.org/2004,5277)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 HtWG; § 3 HtWG; § 7 Abs. 3 VerbrKG
    Wiederholungsgefahr bei Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften; Unterlassungserklärung im gerichtlichen Vergleich; Widerruf des Vergleichs seitens der Verbraucherzentrale

  • nomos.de PDF, S. 29 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Verbandsklage, Wiederholungsgefahr

  • Wolters Kluwer

    Wiederholungsgefahr bei Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften; Unterlassungserklärung im gerichtlichen Vergleich; Widerruf des Vergleichs seitens der Verbraucherzentrale

  • Judicialis

    UKlaG § 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    UKlaG § 2
    Ausräumung der Wiederholungsgefahr eines Verstoßes gegen Verbraucherschutzvorschriften bei Vergleich mit dem Kläger trotz Wiederruf seitens des Klägers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 43 (Leitsatz)

    UKlaG, Wiederholungsgefahr

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Reiseunternehmen müssen sich an den eigenen Maßstäben messen lassen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Keine Wiederholungsgefahr nach Unterlassungserklärung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 29 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Verbandsklage, Wiederholungsgefahr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hannover, 27.04.2004 - 14 O 148/03
    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2004 - 3 U 160/04
    unter Aufhebung des am 27. April 2004 verkündeten Urteils des Landgerichts Hannover (14 O 148/03).
  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2004 - 3 U 160/04
    Dabei gilt, dass für den die Beweislast tragenden Gläubiger in der Regel eine tatsächliche Vermutung streitet, an deren Entkräftung durch den Verwender hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, NJW 2002, 2386, unter I. 2.).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19

    Sofortrente - Rentenversicherungsvertrag: Belehrung über Rechtsfolgen des

    Notwendig ist das Zustandekommen eines bestandskräftigen Vergleichs (Bornkamm in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, Kommentar zum UWG, 39. Aufl. 2021, § 8 UWG Rn. 1.62; a.A. OLG Celle, Urteil vom 01. Dezember 2004 - 3 U 160/04, Rn. 26 mit ablehnender Anmerkung Beuchler, VuR 2007, 66).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.10.2004 - 16 Wx 166/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10908
OLG Köln, 21.10.2004 - 16 Wx 166/04 (https://dejure.org/2004,10908)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.2004 - 16 Wx 166/04 (https://dejure.org/2004,10908)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 16 Wx 166/04 (https://dejure.org/2004,10908)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 224
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2004 - 16 Wx 166/04
    Diese Wertfestsetzung steht nicht im Widerspruch zu dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22.01.2004 (V ZB 51/03 - Juris Dokument KORE307922004).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2004 - 16 Wx 166/04
    Wird die Wiederherstellung eines ursprünglichen Zustandes begehrt, kann der Geschäftswert nach den dafür notwendigen Kosten bemessen werden (Bärmann/Pick/Merle a.a.O. Rdnr. 41; BayObLG WuM 1994, 565, 566).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6330
OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04 (https://dejure.org/2004,6330)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.10.2004 - 9 U 47/04 (https://dejure.org/2004,6330)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 9 U 47/04 (https://dejure.org/2004,6330)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 HTürGG
    Haustürgeschäft: Fortdauer der Überrumpelung bei längerem Zeitraum zwischen Gespräch am Arbeitsplatz und Vertragsschluss

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 358 Abs. 3; HwiG § 1
    Kein Haustürwiderrufsrecht bei größerem zeitlichen Abstand zwischen Ansprache und Vertragsschluss

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Widerrufsrechts; Notwendigkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen Abgabe einer Willenserklärung und der Überrumpelung in der Wohnung; Verbundenheit von Immobiliarverträgen und Darlehensverträgen; Aufklärungspflicht der Bank über ...

  • Judicialis

    HWiG § 1

  • rechtsportal.de

    HWiG § 1
    Haustürsituation: zeitlichen Zusammenhang zwischen mündlichen Verhandlungen und der Abgabe der Willenserklärung hier zwei Jahre

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Verbundgeschäft bei finanziertem Kauf einer Doppelhaushälfte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 22 O 402/03
  • OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576 - beide mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 21.10.2003 - 9 U 121/01

    Darlehensantrag in einer Haustürgeschäftesituation: Ausschluss des Widerrufs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt Urteil vom 21.10.2003 - 9 U 121/01 - NJW-RR 2004, 60, bestätigt durch Beschluss des BGH vom 14.9.2004 - XI ZR 365/03).
  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02

    Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04
    Hinzu kommt, dass der (für Verbraucherkreditfragen zuständige) XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung die Verbundenheit von Immobiliar- und Darlehensverträgen ablehnt, weil auch dem rechtlich unerfahrenen Kreditnehmer klar sein muss, dass es sich insoweit um zwei gesonderte Rechtsverhältnisse handelt (BGH ZIP 2003, 432).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576 - beide mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04
    Dies gilt auch und in besonderem Maß bei geschäftsunerfahrenen Kunden (OLG Stuttgart WM 2000, 292).
  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 447/02

    Einwendungsdurchgriff bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04
    Eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH über die Vorlage des LG Bochum ist nicht angezeigt (BGH BKR 2003, 898).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03

    Rückabwicklungsverlangen für einen Bankkreditvertrag zum finanzierten

    Bei dieser Sachlage kann man nicht davon ausgehen, dass die nach § 1 I HWiG erforderliche Überrumpelungssituation, die durch die Besuche des Herrn B in der Wohnung des Klägers in 1993 ausgelöst worden sein soll, noch bis in den August 1994 fortgewirkt hat, als sich der Kläger dazu entschloss, den Vertrag zu unterschreiben (vgl. auch: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.10.03, Az.: 9 U 121/01 = OLGR 2004, 41; Urteil vom 6.10.04, Az.: 9 U 47/04).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.06.2004 - I-3 Wx 100/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4081
OLG Düsseldorf, 01.06.2004 - I-3 Wx 100/04 (https://dejure.org/2004,4081)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.2004 - I-3 Wx 100/04 (https://dejure.org/2004,4081)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juni 2004 - I-3 Wx 100/04 (https://dejure.org/2004,4081)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 28 Abs. 4; ; BGB § 257; ; BGB § 280; ; BGB § 670; ; BGB § 675

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Pflichtwidrige Verwaltung von Eigentumswohnungen bei nicht ordnungsgemäßer Rechnungslegung - Freistellungsanspruch des Verwalters hinsichtlich aufgelaufener Deckungslücken [Überziehungszinsen] auf Verwalterkonto?

  • ibr-online

    Verwalter bei verspät. Abrechnung von Zinsen freizustellen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1668 (Ls.)
  • NZM 2004, 832
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21

    Ansprüche aus einem Avalkreditvertrag zur Ablösung eines anderen

    Erst im zweiten Schritt kommt es darauf an, ob der Auftraggeber dem Aufwendungsersatzanspruch der Beklagten - insoweit davon unabhängige - eigene Gegenansprüche auf Schadensersatz aus culpa in contrahendo (§ 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 und 3, § 241 Abs. 2 BGB) oder wegen Vertragspflichtverletzung (§ 280 Abs. 1 BGB) entgegenhalten kann (BeckOGK/ Riesenhuber , 1.2.2022, BGB § 670 Rn. 54; BeckOK BGB /Detlev Fischer , 61. Ed. 1.2.2022, BGB § 670 Rn. 11; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 3. Februar 2000 - 2Z BR 105/99 -, Rn. 14, juris = NJW-RR 2001, 158; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 2004 - I-3 Wx 100/04 -, Rn. 20, juris = NZM 2004, 832 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.09.2004 - 2 Wx 86/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11870
OLG Hamburg, 27.09.2004 - 2 Wx 86/02 (https://dejure.org/2004,11870)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.09.2004 - 2 Wx 86/02 (https://dejure.org/2004,11870)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. September 2004 - 2 Wx 86/02 (https://dejure.org/2004,11870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geltenden Gleichbehandlungsgrundsatzes; Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • Judicialis

    WEG § 10

  • rechtsportal.de

    WEG § 10
    Zur Änderung der Teilungserklärung (Heiz- und Warmwasserkosten) infolge des Ausbaus des Dachgeschosses

  • ibr-online

    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 935
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2004 - 2 Wx 86/02
    Ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung steht den Wohnungseigentümern nicht zu, denn die Wohnungseigentümer sind an die Teilungserklärung solange gebunden, wie keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die ein Festhalten an der Vereinbarung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend (§ 242 BGB) erscheinen lassen (BGH NJW 1985, 2832; Bayerisches ObLG NJW-RR 1994, 142; WuM 2001, 565 m.w.N.; Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 10 Rdn. 42 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 91/01

    Bindung von Wohnungseigentümern an Vereinbarungen mit anderen Mitglieder der

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2004 - 2 Wx 86/02
    Ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung steht den Wohnungseigentümern nicht zu, denn die Wohnungseigentümer sind an die Teilungserklärung solange gebunden, wie keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die ein Festhalten an der Vereinbarung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend (§ 242 BGB) erscheinen lassen (BGH NJW 1985, 2832; Bayerisches ObLG NJW-RR 1994, 142; WuM 2001, 565 m.w.N.; Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 10 Rdn. 42 m.w.N.).
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